Unsere LeistungenBeratung und Erstellung Einkommenssteuer in MG
Zur Beratung der Einkommenssteuer gehören neben den Hinweisen und Erklärungen auch solche, die sich auf die Freibeträge und privaten sowie staatlichen Förderungen beziehen. Jede Steuererklärung, die Sie erstellen lassen, umfasst mehr als nur die Beiträge, die Sie bereits vom Lohn an den Staat und seine Institutionen abgeführt haben. Gilt grundsätzlich nur immer im Rahmen unserer Beratungsbefugnis !! (Selbstständige und Gewerbliche Einkünfte dürfen von uns nicht beraten werden und sonstige Einkünfte nur in gewissen Grenzen z.B. Mieteinnahmen ledig bis 18000,- € und verheiratet 36000,- €.- Bei Renten und Arbeitnehmereinnahmen gibt es keine !!! Grenzen)) Beeinflusst wird die Höhe der zu leistenden Beiträge durch Ihren Personenstand, der getätigten Altersvorsorge und Investitionen zur nachhaltigen Wertschöpfung.