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Wir erstellen Ihre Steuererklärung - schnell und professionell.

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Büro Erkelenz - Lövenich:
Tel.: 0 24 35 / 20 49

Büro MG:
Tel.: 0 21 61 / 17 63 54
E-Mail-Adressen:
loev@gdlev.de
mg@gdlev.de

Lohnsteuerhilfeverein GdL e.V.Wir machen Ihre Steuererklärung in  Mönchengladbach

In Mönchengladbach und Erkelenz-Lövenich befinden sich die Büros des Lohnsteuerhilfeverein GDL e. V., wo Sie fachkundige Mitarbeiter bei der Erstellung einer Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer:innen unterstützen. Die Beratung und Aktivitäten beziehen sowohl in Deutschland tätige Arbeitnehmer:innen als auch Grenzgänger:innen im benachbarten Ausland (Immer im Rahmen der deutschen Steuererklärung und Auswirkung des evtl. Einkommen aus dem Ausland).

Erstellung Steuererklärung

Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle GdL e.V.  - in Mönchengladbach

Lohnsteuerhilfeverein GDL e.V.

Unsere LeistungenBeratung und Erstellung Einkommenssteuer in MG

Zur Beratung der Einkommenssteuer gehören neben den Hinweisen und Erklärungen auch solche, die sich auf die Freibeträge und privaten sowie staatlichen Förderungen beziehen. Jede Steuererklärung, die Sie erstellen lassen, umfasst mehr als nur die Beiträge, die Sie bereits vom Lohn an den Staat und seine Institutionen abgeführt haben. Gilt grundsätzlich nur immer im Rahmen unserer Beratungsbefugnis !! (Selbstständige und Gewerbliche Einkünfte dürfen von uns nicht beraten werden und sonstige Einkünfte nur in gewissen Grenzen z.B. Mieteinnahmen ledig bis 18000,- € und verheiratet 36000,- €.- Bei Renten und Arbeitnehmereinnahmen gibt es keine !!! Grenzen)) Beeinflusst wird die Höhe der zu leistenden Beiträge durch Ihren Personenstand, der getätigten Altersvorsorge und Investitionen zur nachhaltigen Wertschöpfung.

faqFolgende Faktoren werden bei der Erstellung einer Einkommenssteuererklärung mit einbezogen:

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oder rufen Sie uns direkt in unserer Geschäftsstelle in Mönchengladbach an.

02161 176354

Personenstand – nach diesem wird die Lohnsteuerklasse festgelegt. Es macht einen Unterschied, ob Sie alleinstehend, getrenntlebend, verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihren Personenstand führen.

Kinder – sie beeinflussen maßgeblich die Kinderfreibeträge. Wir erklären Ihnen, worin der Unterschied der Höhe aller anrechenbaren Kinder für den Kinderfreibetrag liegt.

Ausbildung oder Studium – Auszubildende, die während ihrer Ausbildungszeit entlohnt werden, sind zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Der Lohnsteuerhilfeverein GDL e. V. dient dazu, die Steuererklärung erstellen zu lassen, um Fehler bei der Einkommenssteuererklärung zu vermeiden. Studierende sind nur unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe einer Lohnsteuererkl rung verpflichtet. Wir erklären Ihnen, in welchem Land Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen erklären müssen, wenn Sie im Ausland oder Deutschland studieren und in einem Drittstaat innerhalb der Europäischen Union arbeiten.

Eigentum, Vermietung, Verpachtung – machen Sie Steuerfreibeträge geltend, indem Sie die richtigen Daten für Ihre eigenständig bewohnte Immobilie angeben. Des Weiteren wird die Höhe der zu entrichtenden Steuer durch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beeinflusst.

Vorsorge und Pflege – in Deutschland hat jeder Bundesbürger das Recht auf eine private Gesundheits- und Altersvorsorge. Wie sich das auf Ihre Steuererklärung, die Sie bei uns erstellen lassen können, auswirkt, erklärt Ihnen Ihr Lohnsteuerhilfeverein GdL e.V. in einem unserer Büros, telefonisch oder schriftlich.

Grenzpendler – sind solche Arbeitnehmer:innen, die in einem Staat arbeiten und in einem anderen Staat ihren amtlichen Meldesitz führen oder andersherum in Deutschland ihren Meldesitz führen und z.B. in den Niederlanden arbeiten. Um die doppelte Steuererklärung zu vermeiden, erklären wir Ihnen, in welchem Staat Sie nach dem Doppelsteuerabkommen steuerpflichtig sind und welcher der beiden Staaten zur Steuererklärung berechtigt ist. Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung erstellen zu lassen durch unseren Lohnsteuerhilfeverein.

Hinweis: Betrachtung aus Sicht der deutschen Steuer.
Stichwort:
Progressionvorbehalt.
Auslandssteuererklärungen dürfen von uns nicht erstellt und auch nicht beraten werden.