Personenstand – nach diesem wird die Lohnsteuerklasse festgelegt. Es macht einen Unterschied, ob Sie alleinstehend, getrenntlebend, verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihren Personenstand führen.
Kinder – sie beeinflussen maßgeblich die Kinderfreibeträge. Wir erklären Ihnen, worin der Unterschied der Höhe aller anrechenbaren Kinder für den Kinderfreibetrag liegt.
Ausbildung oder Studium – Auszubildende, die während ihrer Ausbildungszeit entlohnt werden, sind zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Der Lohnsteuerhilfeverein GDL e. V. dient dazu, die Steuererklärung erstellen zu lassen, um Fehler bei der Einkommenssteuererklärung zu vermeiden. Studierende sind nur unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe einer Lohnsteuererkl rung verpflichtet. Wir erklären Ihnen, in welchem Land Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen erklären müssen, wenn Sie im Ausland oder Deutschland studieren und in einem Drittstaat innerhalb der Europäischen Union arbeiten.
Eigentum, Vermietung, Verpachtung – machen Sie Steuerfreibeträge geltend, indem Sie die richtigen Daten für Ihre eigenständig bewohnte Immobilie angeben. Des Weiteren wird die Höhe der zu entrichtenden Steuer durch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beeinflusst.
Vorsorge und Pflege – in Deutschland hat jeder Bundesbürger das Recht auf eine private Gesundheits- und Altersvorsorge. Wie sich das auf Ihre Steuererklärung, die Sie bei uns erstellen lassen können, auswirkt, erklärt Ihnen Ihr Lohnsteuerhilfeverein GdL e.V. in einem unserer Büros, telefonisch oder schriftlich.
Grenzpendler – sind solche Arbeitnehmer:innen, die in einem Staat arbeiten und in einem anderen Staat ihren amtlichen Meldesitz führen oder andersherum in Deutschland ihren Meldesitz führen und z.B. in den Niederlanden arbeiten. Um die doppelte Steuererklärung zu vermeiden, erklären wir Ihnen, in welchem Staat Sie nach dem Doppelsteuerabkommen steuerpflichtig sind und welcher der beiden Staaten zur Steuererklärung berechtigt ist. Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung erstellen zu lassen durch unseren Lohnsteuerhilfeverein.
Hinweis: Betrachtung aus Sicht der deutschen Steuer.
Stichwort:
Progressionvorbehalt. Auslandssteuererklärungen dürfen von uns nicht erstellt und auch nicht beraten werden.